Braunkohlwanderung 2006
Einladungen
Protokoll JHV 2004
Protokoll JHV 2005
Protokoll JHV 2006
Protokoll JHV 2007
Protokoll Außerord. MV 2007
Protokoll JHV 2008
Presseberichte
So stand's in der Zeitung
Allgemeines
Sitzungsprotokolle 2004
Sitzungsprotokolle 2005
Sitzungsprotokolle 2006
Sitzungsprotokolle 2007
Sitzungsprotokolle 2008
Sondersitzungen
Downloads
Einladungen

Einladung JHV 2008

für alle Mitglieder des SSV Limmer e.V. von 1910 zur

Jahreshauptversammlung Freitag, den 01.02.2008 19:30 Uhr im Jugendheim

Tagesordnung gem. § 24 der Satzung

1. Begrüßung und Feststellung der Stimmberechtigten
2. Ehrung der verstorbenen Mitglieder
3. Protokollverlesung
4. Bericht des Vorstandes
5. Ehrungen
6. An- und Abmeldungen
7. Kassenbericht
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Entlastung des Vorstandes
10. Bericht der Sparten
11. Änderung der Satzung (*)
12. Neuwahlen
13. Bestätigung der Spartenleiter
14. Anträge
15. Verschiedenes

(*) Einsicht der zu ändernden § beim Vorstand oder im
Internet unter www.ssv-limmer.de.

Anträge an die JHV sind schriftlich bis zum 25.01.2008 an den Vorstand zu richten. Anschrift : Michael Spormann, 31061 Alfeld, Ringstrasse 4

SSV Limmer e.V. von 1910 Limmer, den 22.12.2007

Der Vorstand



Satzungsänderung

Die Satzung wird wie folgt überarbeitet:

§ 1:
Hier ist neu einzusetzen statt der bisherigen Vereinsnummer die neue Vereinsnummer des Vereinsregistergerichts Hildesheim mit Vereinsregisternummer 110024.

§ 12 ist um einen weiteren Satz zu ergänzen:

„Die Rechte des Vereinmitgliedes ruhen vom Zeitpunkt der Erklärung des Austrittes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

§ 21 ist hinter „vier Wochen durch Ausgang im Vereinskasten“ um folgenden Satz zu ergänzen:

„Hierbei gilt die Vorschrift gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht.“

Hinsichtlich § 25 sollten mindestens zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam handeln.

Nicht im Vorstand vergebene Posten sollten in der Satzung ggf. gestrichen werden. Dies gilt insbesondere für den geschäftsführenden Vorstand.

Darüber hinaus sollte in § 26 geklärt werden, wer alles zur Vertretung des 1. Vorsitzenden und/oder des 2. Vertretungsberechtigten berechtigt ist.



Druckbare Version